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SARS-CoV2 Hygienekonzept

Die wichtigsten Hygienevorschriften auf einem Blick.

Das gesamte Konzept findet Ihr hier

  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
  • Alle Trainer*innen und verantwortliche Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen. Die Einweisung wird entsprechend dokumentiert.
  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Ausgang. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl (Zuschauer, Spieler, Offizielle) wird durch geeignete Kontrollen nicht überschritten.

Zonen

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

  • Spieler*innen
  • Trainer*innen
  • Team-Offizielle (gem.. Spielbericht)
  • Schiedsrichter*innen
  • Sanitäts- und Ordnungsdienst
  • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
  • Medienvertreter*innen

Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.

Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:

  • Spieler*innen
  • Trainer*innen
  • Team-Offizielle (gem.. Spielbericht)
  • Schiedsrichter*innen
  • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m.) oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.

In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.

Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.

Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenanzahlim Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.

Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über diese Beschränkungen informiert.

Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Die Fluchtwegbreiten von 1,2 Meter werden hierbei nicht unterschritten.

Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m.) werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:

  • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
  • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
  • Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
  • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

 

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

  • Vereinsheim
  • Ggf. getrennte Gastronomiebereiche
  • Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

Ski-Club

Fit & Fun

Verein